Kleintierpraxis Dr. Wagner Reutlinigen

Kastrationen von Hund und Katze

Grundsätzlich erfolgt eine Kastration nur nach medizinischer Indikation. Bei der Kastration werden Kater oder Kätzin durch eine operative Entfernung der Keimdrüsen unfruchtbar gemacht. Bei der Kätzin werden die Eierstöcke nach Eröffnung der Bauchhöhle entfernt, beim Kater die Hoden nach Eröffnung des Hodensacks.

Die Kastration der Kätzin wird im täglichen Sprachgebrauch meist als Sterilisation bezeichnet. Eine Sterilisation ist aber streng genommen nur ein Eingriff, bei dem die Eileiter unterbunden werden und die Eierstöcke erhalten bleiben.

Eine Sterilisation ist bei der Kätzin nicht empfehlenswert, weil die Rolligkeit erhalten bleibt (Es kann sogar im Laufe der Zeit zu einer permanenten Rolligkeit kommen) und die Gefahr einer späteren Gebärmutterentzündung besteht. Diese Gefahr ist auch bei der Hündin gegeben. Zudem kann es durch den Einfluss der von den Eierstöcken gebildeten Hormone im späteren Alter der Hündin zu Gesäugetumoren kommen.